Zusammenfassung
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1.
Belastungen mit Breitbandgeräuschen erweisen das “Gesetz der oberen Grenzfrequenz”, nach dem das Frequenzmaximum der Schwellenerhöhung (=der Hörsenke) der obersten im Geräusch enthaltenen Frequenz entspricht, bzw. bis zu 1/2 Oktave höher liegt.
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2.
Das Gesetz gilt — wegen des Steilabfalls der Hörempfindlichkeit —nicht für den oberen Frequenzbereich über 4000 Hz.
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3.
Die traumatische Empfindlichkeit des Ohres ist im schwellenempfindlichsten Frequenzgebiet von 1000 bis 4000 Hz am größten (Hookesches Gesetz). Belastung dieses Frequenzgebietes muß nach dem Gesetz der oberen Grenzfrequenz zu einer Hörsenke bei 4000 bis 5000 Hz führen.
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Meyer zum Gottesberge, A. Untersuchungen zur Pathogenese der Hörsenken. Archiv f. Ohren- Nasen- u. Kehlkopfheilkunde 175, 378–383 (1959). https://doi.org/10.1007/BF02103338
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF02103338