Zusammenfassung
I. Anaerobe Aktinomyzeten sind ständige Bewohner des Hautorgans vorwiegend gewisser Anteile des Follikelapparates. In letzterem sind sie besonders reichlich nachweisbar. Anaerobe Aktinomyzeten sind also Haftkeime der Haut.
II. Der positive Aktinomyzetenbefund allein beweist für die Klinik gar nichts, was in zweifelhaften Fällen zu berücksichtigen ist, um nicht die Fehldiagnose Aktinomykose zu stellen.
III. Es wird die Frage erörtert, ob die als Haftkeime der Haut anzusprechenden anaeroben Aktinomyzeten Invasionskeime werden können, d. h. ob sie imstande sind, Krankheitserscheinungen hervorzurufen oder wesentlich zu komplizieren. Die Beantwortung dieser Frage wird auf Grund von wahrscheinlich hierhergehörigen klinischen Bildern und durch experimentelle Inokulationsversuche einer Lösung näher zu bringen versucht. Es besteht der Verdacht, daß es atypische bisher nicht als solche erkannte durch Aktinomyzeten hervorgerufene oder wesentlich komplizierte Krankheitsbilder gibt.
IV. Der „Mikrobacillus der Seborrhöe“ bzw. der „Acnebacillus“(Unna-Sabourand) erweist sich bei geeigneter anaerober Bebrütung als Aktinomyzet.
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Schuermann, H. Zur klinischen Verwertbarkeit bakteriologischer Aktinomyzetenbefunde, zugleich ein Beitrag zur Flora der Hautdecke. Arch. f. Dermat. 178, 757–771 (1939). https://doi.org/10.1007/BF02062043
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