Zusammenfassung
Versuche zum histochemischen Nachweis des Arsens in Hautstückchen, die außerhalb des Organismus mit Arsenverbindungen imprägniert waren, haben zu folgendem Ergebnis geführt: Die im Gewebe abgelagerten anorganischen Arsenverbindungen lassen sich nur durch Schwefelwasserstoff in saurer Lösung in Arsensulfid überführen. Salvarsanverbindungen hingegen werden nur durch neutrale Schwefelwasserstofflösungen in der Wärme in Arsensulfid übergeführt. In jedem Falle zeigt der histologische Befund immer nur kolloidal verteiltes grünlich-bis eigelbes Arsensulfid, das die betreffenden Gewebspartien gleichmäßig diffus anfärbt. Eine krystallinische oder amorphe Fällung ist nicht zu erhalten. Zur Verstärkung des Effektes kann man mit einer alkalischen Wismutlösung das Arsensulfid in deutlich sichtbares braunschwarzes Wismutsulfid überführen. Man kann so auch einen eventuellen Arsengehalt des Pigmentes nachweisen. Die Angaben vonBrünauer, Memmesheimer undOsborne betreffend die Darstellung von Arsensulfid im Gewebe konnten wir nicht bestätigen. Wir sind der Meinung, daß die genannten Autoren in ihren Präparaten nicht Arsensulfid nachgewiesen haben.
Weder in Hautstückchen von Patienten oder Tieren, die Arsenverbindungen verabreicht erhielten, konnte Arsen durch Schwefelwasserstoff zur Fällung gebracht werden. Wahrscheinlich liegt eine festere Bindung vor, die durch Schwefelwasserstoff nicht zerlegt wird. Bloß gelegentlich in Fällen nach längerem Salvarsangebrauch, dann im Falle einer Salvarsandermatitis und besonders deutlich im Falle einer Arsenmela nose haben wir es wahrscheinlich gemacht, daß Arsen sich im Pigment findet.
Literatur
Biochem. Z.338 (1934).
Brünauer Arch. f. Dermat.129, 186 (1921).
Memmesheimer Dermat. Z.54, 4 (1928).
Osborne Arch. f. Dermat.25, 419 (1932). S. dort die früheren Arbeiten.
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Oppenheim, M., Fantl, P. Über Hauterkrankungen, verursacht durch arsenhaltige Wandfarben. Arch. f. Dermat. 170, 488–494 (1934). https://doi.org/10.1007/BF02059034
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