Zusammenfassung
Erste Aufgabe der Sozialen Sicherheit der Betagten ist die Existenzsicherung. Die seit dem Ersten Weltkrieg viel stärkere Zunahme der alten Leute im Verhältnis zur aktiven Bevölkerung bringt ein demographisch bedingtes Ansteigen der Belastung der aktiven Bevölkerung durch die Altersversicherung, die sich mit den Leistungsverbesserungen kumuliert. Schwerwiegende finanzielle und soziologische Folgen hätte ferner die Herabsetzung der Altersgrenze für den Rentenbezug.
Ein weiteres wichtiges Altersproblem stellen die Sicherstellung der Krankenpflege und der Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen der Krankheit und Gebrechlichkeit dar. Die Vergütung der Krankenkosten im Rahmen der Ergänzungsleistungen zur Altersversicherung füllt eine empfindliche Lücke auf diesem Gebiet aus. Die Einführung der obligatorischen Spitalkosten- oder eventuell Großrisikoversicherung wird studiert.
Eine vollwertige Hilfe könnte den Betagten nur mit der Förderung von Aktivierungsmaßnahmen geboten werden, wie sie z. B. die Invalidenversicherung mit der beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung bis zur Erreichung der Altersgrenze vorsieht.
Literatur
Botschaft des Bundesrates vom 16. September 1963 an die Bundesversammlung betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. BBI 1963 II 517.
DieAltersfragen in der Schweiz; Bericht der Kommission für Altersfragen. Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale, Bern 1967.
Bericht der Eidg. Expertenkommission für die Förderung der beruflichen Alters-, Invaliden- und Hinterlassenenvorsorge (zweite Säule: Pensionsversicherung) vom 16. Juli 1970. Eidg. Drucksachen- und Materialzentrale, Bern 1970.
Saxer Arnold Die Soziale Sicherheit in der Schweiz. 2. Auflage, Paul Haupt Bern 1970.
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Güpfert, H.K. Soziale Sicherheit der Betagten in der Schweiz. Z. Prāventivmed 16, 123–126 (1971). https://doi.org/10.1007/BF02030427
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