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References

  1. Nach Ch. A. Crampton (Journ. Americ. Chem. Society 1903,25, 358; diese Zeit schrift 1904,7, 43) wurden in den Vereinigten Staaten im ersten Vierteljahr nach dem In krafttreten des amerikanischen Gesetzes über die Herstellung, den Versand und den Verkauf von Butter und Margarine vom 9. Mai 1902 — dieses Gesetz setzt für wiederaufgefrischte Butter dieselbe Steuer fest wie für ungefärbte Margarine, nämlich 1/4 Cent auf das Pfund — 5 879 833 Pfund Renovated-Butter hergestellt.

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  5. A. Kraus (Arb. Kaiserl. Gesundheitsamt. 1905,22, 284) hat vorgeschlagen, gegenüber der aus minderwertigem Materiale hergestellten wiederaufgefrischten, Prozeß- oder Reno-vated-Butter die aus vollständig einwandfreiem Butterschmalz nach dem oben (S. 30) geschilderten Verfahren hergestellte Butter als „regenerierte Butter“ zu bezeichnen.

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  6. Nach der vorliegenden Veröffentlichung des Urteils der Arnsberger Strafkammer vom 16. April d. J. in dem hier besprochenen Falle (Veröffentl. d. Kaiserl. Gesundheitsamtes 1908, Beilage 8, 20*) hat das Gericht in der Vermischung des ausgeschmolzenen Butterfettes mit frischer Milch oder mit guter Butter eine Verfälschung erblickt, da „die nach der Raffinition noch immer ranzige Butter, um ihr den Anschein einer besseren Ware zu geben, mit frischer Milch oder mit guter Butter vermengt wurde“. Diese Begründung erscheint doch nicht ganz zutreffend. Zunächst ist es in dem letzten Falle, der Vermischung der wiederaufgefrischten Butter mit guter Butter, wohl einfacher und verständlicher, eine Verf älschung der letzteren mit der ersteren anzunehmen, als umgekehrt. Was sodann die Verfälschung durch den Zusatz von frischer Milch betrifft, so lag nach der „Raffination“, d. h. nach dem Ausschmelzen und Entsäuern des Butterfettes überhaupt keine Butter, sondern Butterschmalz vor und aus diesem ist durch die Vermischung mit frischer Milch erst „butter“, d. h. Streichbutter hergestellt worden. Es kann sich daher m. E. nur darum handeln, ob der ursprünglichen ranzigen Butter durch die Wiederauffrischung der Anschein einer besseren Beschaffenheit gegeben ist, und in dieser Hinsicht kann man wohl nicht bestreiten, daß der ursprünglichen ranzigen Butter durch die Wiederauffrischung mit Milch nicht nur der Anschein einer besseren Ware gegeben ist, sondern daß sie auch eine gewisse tatsächliche Verbesserung erfahren hat.

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Bömer, A. Über die Beurteilung und den Nachweis der wiederaufge frischten Butter. Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahr.-u. GenuBmittel. 16, 27–40 (1908). https://doi.org/10.1007/BF02003274

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