Zusammenfassung
Dem Hals-, Nasen-, Ohrenarzt in Fachlazaretten für Kopfverletzte fallen wichtige Aufgaben diagnostischer und therapeutischer Art zu. Bei „Ohrstreifschüssen“ ist durch genaue Otoskopie, Funktionsprüfung und wiederholte Spezialröntgenaufnahmen Art und Umfang der Beteiligung des Gehörganges festzustellen. Da die primäre operative Wundversorgung in vielen Fällen unterblieben ist, und die Beteiligung des Ohres sich oft auch erst später zeigt, ist genaue otologische Überwachung erforderlich. Aufmeißelungen sind anzuraten, wenn bei Eiterungen der Randzellen eine Meningitis oder Sinusthrombose auftritt und keine Spontanheilung erfolgt oder wenn eine Mastoiditis besteht. Ob eine einfache Aufmeißelung genügt oder eine Radikaloperation erforderlich ist, hängt vom Umfang der festgestellten Knochenzerstörung ab. Ziel des operativen Eingriffes ist in jedem Fall völlige Beseitigung der Eiterherde und der sie unterhaltenden Knochensplitter.
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Herrn Prof.Güttich zum 60. Geburtstag.
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Hünermann, T. Zur Chirurgie der Ohrstreifschüsse. Archiv f. Ohren-, Nasen- u. Kehlkopfheilkunde 153, 1–13 (1943). https://doi.org/10.1007/BF01973603
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