Zusammenfassung
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1.
Pulvis opii, in wässeriger Aufschwemmung bei 37° digeriert, zeigt auch nach 10 Tagen keine wesentliche Abnahme des Morphingehalts, während dieser in einem aus dem Opiumpulver hergestellten Extrakt bei gleicher Behandlung in derselben Zeit um fast 40% abnimmt. Der die Abnahme des Morphingehalts bewirkende Stoff ist im Opiumpulver in seiner Wirkung durch andere Beistoffe gehemmt, die aber in das wässerige Extrakt nicht übergehen, so daß der wasserlösliche, morphinzerstörende Stoff hier wirksam wird. Er ist thermolabil und kann durch Kochen zerstört werden.
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2.
Hydrolytische Fermente (Trypsin, Papayotin) bewirken sowohl im aufgeschwemmten und bei 37° digeriertem Opiumpulver als auch im wäseerigen Extrakt innerhalb von 10 Tagen eine Morphinabnahme auf die Hälfte bis auf 1/2 des ursprünglichen Gehalts.
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3.
Organextrakte aus Leber und Lunge sowie Blut bewirken ebenfalls eine Morphinzerstürung im Opiumextrakt. Auch die in diesen Organen wirkenden Stoffe sind thermolabil.
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4.
Die im Opiumpulver enthaltenen morphinzerstörenden Fermente können durch CO2 inaktiviert werden, während die Trypsin-bzw. Papayotinwirkung durch die Kohlensäure nicht beeinflußt wird.
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5.
Lösungen von freiem Morphinchlorhydrat bleiben sowohl in reiner wässeriger Lösung als auch nach Zusatz von Fermenten (auch bei Anwesenheit katalytisch wirkenden Eisens) konstant. Wird das reine Alkaloid einem Opiumextrakt zugesetzt, dann wird unter den oben angeführten Bedingungen nur das Morphin des Opiums in der angegebenen Größenordnung zerstört, während der Gehalt der Lösung an freiem Morphin unverändert bleibt. Das beweist, daß Morphin in Opium in einer besonderen Bindung vorhanden sein muß, in der es—im Gegensatz zu freiem Morphin—fermentativ zerstörbar ist.
Literatur
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Starkenstein, E., Zettl, F. Die Bedingungen der Zerstörbarkeit des Morphins im Opium und im Opiumextrakt. Archiv f. experiment. Pathol. u. Pharmakol 187, 259–264 (1937). https://doi.org/10.1007/BF01972027
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