Zusammenfassung
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1.
In dem hier beschriebenen Falle finden sich multiple Nervenknoten am Rückenmark (intradural) und an den peripheren Nerven. Sonstige Veränderungen, die oft im Zusammenhang mit solchen Geschwülsten auftreten, sind hier nicht nachgewiesen.
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2.
Die Nerventumoren sind aus neurogenem Gewebe aufgebaut. Als Geschwulstbildner kommen die Schwannschen Scheidenzellen (Nervenfaserzellen) in Betracht. Daher erscheint nach Verocays Vorgang die Bezeichnung “Neurinom” vollkommen berechtigt.
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3.
Es ließen sich “Wirbel- und Rosetten”-ähnliche Gebilde, bzw. deren Äquivalente beobachten, die mit den von Freifeld bei unausgereiften benignen Neuromen und multiplen Neurofibromen beschriebenen Bildern völlige Übereinstimmung zeigen, so daß ein genetischer Zusammenhang und fließender Übergang von den unausgereiften malignen über die unausgereiften benignen Neurome zu den Neurinomen sehr wahrscheinlich scheint, zumal die neurinomatösen Neubildungen neben dem zentralen und peripheren auch das sympathische Nervensystem ergreifen.
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4.
Aus der umfangreichen Kasuistik ist ersichtlich, daß “die Neurofibromatose (oder besser die Neurinomatose, d. Verf.) auf kongenitaler Anlage beruht, daß sie auf Grund der mit auffälliger Häufigkeit vorhandenen Stigmata als Mißbildung im weiteren Sinne des Wortes aufzufassen ist”. (Adrian.)
Literaturverzeichnis
Hier ist nur die Literatur von 1910 an aufgenommen, soweit sie zugänglich war. Die Literatur bis 1882 siehe bei: 1) v. Recklinghausen, Über die multiplen Fibrome der Haut und ihre Beziehungen zu den multiplen Neuromen. Berlin, Hirschwald 1882. Bis 1903 siehe bei
Adrian, Beiträge zur klinischen Chirurgie,31, 1901 und Zentralbl. f. d. Grenzgebiete der Med. u. Chirurg.,6, 1903. Bis 1910 siehe bei:
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Wallner, A. Beitrag zur Kenntnis des “Neurinoma Verocay”. Virchows Arch. path Anat. 237, 331–354 (1922). https://doi.org/10.1007/BF01944106
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