Zusammenfassung
Während bis zum Jahre 1926 nur ganz vereinzelte Fälle von Mikrosporie in Schlesien festgestellt wurden, sind seitdem 3 Endemien in niederschlesischen Waisenhäusern und eine Reihe sporadischer Fälle in Schlesien beobachtet worden. Über die ursprüngliche Einschleppung konnte nichts in Erfahrung gebracht werden, dagegen konnte der Zusammenhang der drei an verschiedenen Orten beobachteten Endemien untereinander, sowie mit vereinzelten außerhalb beobachteten Fällen nachgewiesen werden. Die Endemien konnten durch Epilationsbehandlung der kranken Kinder und entsprechende sanitäre Maßnahmen zum Erlöschen gebracht werden. In einigen Fällen wurde an Stelle der Röntgenepilation die Thalliumbehandlung vorgenommen. Die hierbei bei einer Anzahl Kinder beobachteten mehr oder weniger leichten Nebenerscheinungen, und die bei einem an Littlescher Krankheit leidenden Knaben aufgetretene schwere Erkrankung, die jedoch schließlich zur Wiederherstellung des vorher bestehenden Zustandes führte, haben uns — in Verbindung mit den schweren in der Literatur beschriebenen Schädigungen — veranlaßt, diese Methode im Allgemeinen nicht anzuwenden.
Auf Grund einzelner Fälle, bei denen wir auf rein örtliche Behandlung hin die Abheilung der Mikrosporie ohne Epilation beobachten konnten, möchten wir empfehlen, in nicht zu ausgedehnten, sporadischen Fällen mehr, als es bisher geschieht, einen Versuch zu wagen, zunächst ohne allgemeine Epilation auszukommen.
Die Kontagiosität der schlesischen Epidemie ist nicht sehr hochgradig gewesen. Gründe vermögen wir hierfür nicht anzugeben.
Was das allgemeine Schulverbot bei der Mikrosporie betrifft, so würden wir es für erwägenswert halten, ob man nicht, bei Innehaltung entsprechender Vorsichtsmaßnahmen, Ausnahmen zulassen sollte.
Literatur
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Epstein, S. Beiträge zur Epidemiologie und Therapie der Mikrosporie. Arch. f. Dermat. 162, 9–18 (1930). https://doi.org/10.1007/BF01936419
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