Zusammenfassung
Die Verfasser berichten nach einigen Hinweisen über Vererbung ihre Resultate, die sie durch genaue Beobachtung des Hornhautastigmatismus bei den Mitgliedern von etwa 50 Familien gefunden haben.
In allen beobachteten Familien, in denen ein oder beide Elternteile astigmatisch waren, sind alle Nachkommen astigmatisch, mit Ausnahme eines Familienmitgliedes, der neben zwei anderen astigmatischen gesund ist.
Man kann infolgedessen den Hornhautastigmatismus (unter Ausschluß des irregulären und erworbenen) als vererbbare Refraktionsanomalie auffassen; die Übertragung vollzieht sich in allen Richtungen: vom Vater auf die Nachkommen und von der Mutter auf die Nachkommen, ohne Unterschied des Geschlechtes.
Man kann nicht die Schlußfolgerung ziehen, daß es sich um eine dominierende Eigenschaft bei dieser vererbbaren Affektion handelt, da die Zahl der beobachtenden Generationen zu gering ist.
Die Verfasser schlagen die Anwendung des Familiensystems vor, wie es schon in anderen Ländern für viele Augenleiden der Brauch ist, um in 30–40 Jahren bezüglich der Vererbbarkeit des Hornhautastigmatismus sichere beweisende Unterlagen zu haben.
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Motolese, A., Berardi, M. Hornhautastigmatismus und Vererbung. Graefes Arhiv für Ophthalmologie 136, 27–39 (1936). https://doi.org/10.1007/BF01854023
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01854023