Schlußfolgerungen
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1.
Die Epidermis des lebenden Organismus ist imstande, große Mengen giftigen Di.-Toxins zu entgiften.
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2.
Die Bedeutung der Haut als Immunitätsquelle ist bis jetzt unterschätzt. Durch Einreiben in die unverletzte Haut gelingt es, Antitoxinbildung hervorzurufen.
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3.
Durch die von mir angegebene Diphtherieschutzsalbe wird eine Immunität hervorgerufen, welche sich nachweisen läßt
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a)
durch den Ausfall der intracutanen Giftinjektion nach Schick
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b)
durch den Antitoxingehalt des Blutes der eingeriebenen Kinder
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c)
durch die Immunität gegenüber der natürlichen Infektion.
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4.
Der Wert eines Schutzverfahrens gegen Diphtherie muß in erster Linie beurteilt werden nach der Zahl der Diphtherieerkrankungen unter den lege artis geimpften Kindern.
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5.
Für die Massenprophylaxe ist die Injektionsmethode, insbesondere die mit Toxin-Antitoxin, heute nicht mehr zu empfehlen.
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6.
Für die Bekämpfung der Diphtherie als Volksseuche muß daran festgehalten werden, daß diese absolut harmlose, leicht durchführbare und nach den bisherigen Erfahrungen wirksame Salbenprophylaxe bereits am Ende des 1. Lebensjahres angewendet wird. Untersuchungen über ähnliche Impfstoffe bei anderen Infektionen sind im Gange.
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Ausgeführt mit Unterstützung der Ella Sachs-Ploetz-Stiftung.
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Löwenstein, E. Salbenprophylaxe der Diphtherie. Klin Wochenschr 8, 2283–2286 (1929). https://doi.org/10.1007/BF01847979
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01847979