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Die Giltigkeit von Aussagen

  • Aufsätze
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Zeitschrift für allgemeine Wissenschaftstheorie Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Das Thema dieser Abhandlung ist die Begründung der Giltigkeit von Aussagen, 1. von Erkenntnis, 2. von Normen, 3. von Werturteilen. Giltigkeit bedeutet anerkannt-werden-sollen. Dazu muß das Verhältnis von Sollen und Sein in einer neuen Weise bestimmt werden.

1. Die Begründung der Giltigkeit von Aussagen einer Erkenntnis rein gedanklicher Sachverhalte erfolgt durch die Logik bei Festsetzung von Axiomen. Die Aussagen von Wirklichkeitserkenntnis sind teils solche von subjektiven Erlebnissen, teils solche über eine objektive Wirklichkeit. Die Giltigkeitsbegründung erfolgt dadurch, daß die übereinstimmung des ausgesagten Sachverhaltes mit der Wirklichkeit bei den ersteren unmittelbar, bei den letzteren mittelbar festgestellt wird. Für die Begründung von Aussagen über objektive Wirklichkeit sind außerdem noch zwei Voraussetzungen erforderlich: die einer unbeschränkten Gesetzmäßigkeit und die einer Wirklichkeit außer den Erlebnissen. Die Giltigkeit dieser Voraussetzungen, die über die erlebten Erfahrungen grundsätzlich hinausgehen, beruht auf ihrer Unentbehrlichkeit für eine Theorie, nach der sich die Erlebnisse aus gesetzmäßigen Bedingungen ableiten lassen.

2. Die Giltigkeit von Normen beruht teils auf Festsetzung und ist dann nur eine beschränkt allgemeine, teils auf Bedingungen für die Erreichung von Absichten und kann dann unbeschränkt allgemein sein, wenn die Absichten allgemein sind, wie hinsichtlich der Ordnung, der Grundlage der Logik, und bei der Moral.

3. Die Giltigkeit von Werturteilen, sofern sie unpersönliche sind, wird durch ihre logische Ableitung aus Wertungsgrundsätzen und Tatsachenaussagen begründet. Die Wertungsgrundsätze werden entweder durch Festsetzung aufgestellt, dann haben sie nur eine beschränkte Allgemeingiltigkeit, oder sie werden durch die Konstituenten der Kultur gegeben, dann sind sie unbeschränkt allgemeingiltig.

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Literatur

  1. Hume. Treatise on Human Nature. III. Part I, 1.

  2. Poincaré. Dermiers Penseés 1913. P. 225.

  3. H. Kelsen. Hauptprobleme der Staatsrechtslehre. 1911.

  4. S. Kuhn. Logic of Discovery or Psychology of Research? (in: Criticism and the Growth of Knowledge. Ed. by Lakatos & Musgrave. 1970) Th. S. Kuhn. The Structure of Scientific Revolutions. 1962.

  5. Popper (Criticism and the Growth of Knowledge. S. 55).

  6. Siehe V. Kraft. Mathematik, Logik und Erfahrung. 2. Aufl. 1970. II. 1.

  7. M. Schlick. Gesammelte Aufsätze. 1938. S. 296f.

  8. Siehe V. Kraft. Die Grundlagen d. Erkenntnis u. d. Moral. 1968. VII. VIII.

  9. Dazu E. Nagel und J. R. Newman. Der Gödelsche Beweis. 1964.

  10. M. Schlick. Das Fundament der Erkenntnis. VII. (Gesammelte Aufsätze. 1938.)

  11. Wie Schlick, Gesammelte Aufsätze, S. 308: „Hier fallen jetzt zwei schwarze Punkte zusammen.“

  12. Dazu und zum Folgenden siehe S. 16f.

  13. R. Reininger. Metaphysik der Wirklichkeit. 2. Aufl. 1947. S. 33f.

  14. E. Heintel. Robert Reininger. (Wissenschaft u. Weltbild. 1968. S. 92.)

  15. K. Popper hat schon in der „Logik der Forschung“ (Kap. I, Sekt. 7) hervorgehoben, daß es für die Bestätigung einer Theorie nicht auf subjektive Erlebnisse ankommt, sondern auf objektive logische Beziehungen. Man darf nur nicht außer Acht lassen, daß auch Erlebnisse dabei unentbehrlich sind.

  16. Wie bei Carnap, Der Logische Aufbau der Welt. 1928.

  17. Dazu V. Kraft, Are All Laws of Nature only Probable? (L'Age de la Science, Vol.III, No 4).

  18. B. Russell stellt der mathematischen Wahrscheinlichkeit auf Grund relativer Häufigkeit die andere Bedeutung gegenüber: eine Aussage hat Glaubwürdigkeit (Human Knowledge. 1948. S. 418). B. Juhos unterscheidet dreierlei Wahrscheinlichkeit: Glaubwürdigkeit als subjektive Wahrscheinlichkeit, logisch-mathematische Wahrscheinlichkeit und empirische Wahrscheinlichkeit, diese beiden als objektive. „Den Ausdrücken der logisch-mathematischen Wahrscheinlichkeit kommt nur der Charakter von analytisch-formalen Relationen (Strukturen) zu.“ „Die empirischen Wahrscheinlichkeitsgesetze [beschreiben] in der Realität giltige Phänomenordnungen.“ Vgl. Wahrscheinlichkeit als Erkenntnisform. 1970. S. 45 und Drei Begriffe der Wahrscheinlichkeit, in: Studium Generale 21 (1968).

  19. Zu Wahrscheinlichkeit und Wahrheit siehe V. Kraft, Die Grundlagen der Erkenntnis und der Moral. 1968. VIII. 4.5; V. Kraft. Erkenntnislehre. 1960. iV. iG. H. v. Wright. The Logical Problem of Induction. 1941. S. 28.

  20. So H. Kelsen. Reine Rechtslehre. 19.

  21. Siehe V. Kraft. Mathematik, Logik und Erfahrung. 2. Aufl. 1970. II. 1.

  22. Siehe V. Kraft. Die Grundlagen der Erkenntnis und der Moral. 1968. II. Teil.

  23. Vgl. A. Verdross. Abendländische Rechtsphilosophhie. 1958. S. 180–184.

  24. Wenn man wie J. Austin, Somlo, Bergbohm das Recht als Festsetzung durch eine „souveräne“ oder eine „kompetente“ Macht bezeichnet, so bleibt dabei die Frage völlig offen, wodurch diese Macht als solche legitimiert wird. Vgl. A. Verdross a.a.O., S. 179.

  25. V. Kraft. Moral und Recht. 1970. (Jurist. Blätter. B. 21/22).

  26. So A. Ayer. Language, Truth and Logic. 1936. Ch. 6. Nach Carnap muß ein Satz mit einem Wertprädikat entweder eine empirische Tatsachen-Aussage oder ein Scheinsatz sein. (Überwindung der Metaphysik durch logische Analyse der Sprache. Erkenntnis. II. S. 237.)

  27. Siehe V. Kraft. Die Grundlagen einer wissenschaftlichen Wertlehre. 2. Aufl. 1951. S. 42f.

  28. R. Lach. Gesänge russischer Kriegsgefangener. 1917. S. 43, 44. (Kais. Akademie der Wissenschaften in Wien. 46. u. 47. Mitteilung d. Phonogramm-Archiv-Kommission.) Lach erklärt aber diese Verschiedenheit als eine solche der Entwicklung. A.a.O. 1918. S. 20.

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Kraft, V. Die Giltigkeit von Aussagen. Zeitschrift für Allgemeine Wissenschaftstheorie 4, 54–80 (1973). https://doi.org/10.1007/BF01801065

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