Zusammenfassung
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1.
Der Unterschied in der hämolytischen Imbibition der Innenhaut der beiden Herzhälften bei Wasserleichen ist bedingt durch den verschiedenen (absoluten) Blutkörperchengehalt des Blutes der Herzhälften.
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2.
Dieser Unterschied im Blutkörperchengehalt ist die Folge der Bauchlage: links werden hierbei durch die Totenstarrekontraktion Blutkörperchen entleert, rechts durch die Hypostase Blutkörperchen aus der unteren Hohlvene in das Herz hinein zum Absinken gebracht.
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3.
Hierdurch ergibt sich eine Zunahme der Blutkörperchen im Blute der rechten Herzhälfte von 50 bis auf 100 ccm, eine Abnahme links von 50 ccm auf 10 ccm.
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4.
Nach Eintritt der Fäulnishämolyse ergibt sich somit rechts eine mehrfach größere Hämoglobinmenge als links (links nur 10 ccm Blutkörperchen gegenüber 100 ccm rechts) und dadurch die besonders intensive Imbibition der rechten im Vergleich zur linken Herzhälfte.
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5.
Da Wasserleichen zumeist in Bauchlage schwimmen, tritt bei diesen die hämolytische Imbibition an der rechten Herzhälfte besonders in Erscheinung. Hieraus läßt sich rückläufig auf Bauchlage schließen.
Literaturverzeichnis
Lamprecht, Inaug.-Diss. Halle a. d. S. 1938.
Ponsold, A., Dtsch. Z. gerichtl. Med.26 (1936);29 (1938).
Revenstorf, In Lochtes Gerichtsärztlicher und polizeiärztlicher Technik. Wiesbaden 1914.
Straβmann, F., Lehrbuch der gerichtlichen Medizin. 2. Aufl. Herausgegeben von G. Straßmann, Stuttgart 1931.
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Ponsold, A. Die hämolytische Imbibition der Herzinnenhaut bei Wasserleichen. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 35, 37–42 (1941). https://doi.org/10.1007/BF01787303
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01787303