Zusammenfassung
Für den unter Umständen versicherungsrechtlich wichtigen Nachweis eines sog. otogenen Ertrinkungstodes (infolge von alter Trommelfellperforation) ist die Frage von wesentlicher Bedeutung, ob sich noch an Wasserleichen mit fortgeschrittener Fäulnis genügend beweiskräftige Trommelfellbefunde erheben lassen. Auf Grund früherer experimenteller Untersuchungen vonSchlittler, die für eine rasche postmortale Trommelfellerweichung sprachen, schien eine erhebliche Skepsis angebracht. An Hand eines vielseitigen einschlägigen Leichengutes wurde diese Frage in einem Zeitraum von über 21/2 Jahren einer erneuten Überprüfung unterzogen. Unter 29 Wasserleichen mit starker Fäulnis und einem Wasseraufenthalt von 4–128 Tagen fand sich nur einmal eine einseitige Trommelfellerweichung. In allen übrigen Fällen waren trotz hochgradiger Fäulnis einwandfreie Trommelfellbefunde zu erheben und dabei einmal eine sicherealte Trommelfellperforation festzustellen, die sich von einer Fäulniserweichung deutlich unterscheiden ließ. Demzufolge kann damit gerechnet werden, daß auch an Wasserleichen mit fortgeschrittenen postmortalen Zersetzungserscheinungen für eine gutachtliche Stellungnahme noch genügend sichere Trommelfellbefunde zu erheben sind.
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Schrader, G. Zur Frage der postmortalen Trommelfellerweichung bei Wasserleichen. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 35, 1–6 (1941). https://doi.org/10.1007/BF01787297
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