Schlußfolgerungen
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1.
Erythrocyten, die als Standarderythrocyten zur Agglutinationsreaktion Verwendung finden sollen, können in Glasröhrchen mit einem Durchmesser von 1 1/2–2 mm oder in Glascapillaren im Laufe mehrerer Monate aufbewahrt werden.
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2.
Am besten erhalten sichdie Erythrocyten im eigenen Serum oder bei Zpsatz einer 4 proz. Citratlösung. Auch die Erythrocyten des Leichenblutes eignen sich durchaus für diese Zwecke.
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3.
Der Zusatz antiseptischer Stoffe (Borsäure, Formalin) ruft bald Hämolyse hervor, ist daher unzweckmäßig. Die Herstellung von konservierten Standarderythrocyten muß unter Beobachtung der strengsten Asepsis erfolgen.
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4.
Der Titer der Erythrocyten wird vor dem Zuschmelzen der Capillare bestimmt und darf bei einer Beobachtungszeit von 4 Minuten nicht weniger als 1∶16 betragen, da er während der Konservierungsdauer allmählich sinkt.
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5.
Im Laufe von 4–5 Monaten fällt die mit Hilfe der konservierten Erythrocyten angesetzte Agglutinationsprobe vollkommen eindeutig aus, bei längerer Aufbewahrung werden die Ballungen immer blasser, da nunmehr die ihres Hämoglobingehaltes beraubten Stromata agglutiniert werden. Ein solcher Ausfall der Agglutinationsreaktion konnte noch an 8 Monate lang konservierten Erythrocyten beobachtet werden.
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Blinov, N., Solovjeva, T. Über die Verwendung von Standardery-Throcyten zur Agglutinationsreaktion. Klin Wochenschr 14, 1506–1508 (1935). https://doi.org/10.1007/BF01779095
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01779095