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In Anlehnung an den auf der Tagung der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche Medizin im September 1932 gehaltenen Experimentalvortrag.
HerrSchwarzacher: Es ist der Einwand zu erheben, daß bei dem O-Nachweis technisch in den Lungen die unüberwindliche Schwierigkeit besteht, wie man die Lungen ohne fremde O-Zufuhr an die Reaktionen heranbringt.
HerrMueller weist darauf hin, daß das Lungengas allmählich den Sauerstoff fast verliert, daß es anderseits praktisch nicht recht möglich ist, das Lungen gas ohne Verunreinigung durch Luftsauerstoff zu gewinnen.
HerrMeixner: Für die Anwendbarkeit des vorgeschlagenen Verfahrens zum Nachweis der Luftembolie muß die Vorfrage geprüft werden, was freier Sauerstoff in einem Gasgemisch innerhalb des Herzens bedeutet; ob er auch in Fäulnis-gasen vorkommt, und wieviel anderseits vom O eingedrungener Luft verschwindet. Ich habe vor mehr als 10 Jahren Gasanalysen zur Prüfung dieser Frage anstellen lassen. Sie wurden nicht beendet, da ich die Chemikerin durch Heirat verlor. Die anfänglichen Ergebnisse waren nicht ermutigend, doch möchte ich nicht ausschließen, daß ihre Fortsetzung Grundlagen für die Anwendung des empfohlenen Verfahrens schafft.
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Dyrenfurth Über die Anwendbarkeit des NO zur Feststellung der Luftembolie und zum Atmungsnachweis beim Neugeborenen. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 20, 391–395 (1933). https://doi.org/10.1007/BF01753777
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01753777