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Literaturverzeichnis

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Der nachfolgende Aufsatz ist entstanden aus einem Vortrage, den ich auf Einladung von Herrn Prof.Stich, dem ich auch an dieser Stelle nochmals danken möchte, auf der 44. Tagung der Vereinigung nordwestdeutscher Chirurgen am 10. VI. 1932 gehalten habe (Bericht u. a. Chirurg1932, 617).

Im Rahmen einer Reihe von Aufsätzen in der Jur. Wschr. vom 5./12. XI. 1932, die mir erst nach Abschluß dieser Arbeit vorlag, wirft Geh. RatStrassmann (a. a. O. S. 3305) die Frage auf, ob es erwünscht wäre, dem Begriff Kunstfehler in irgendeiner Form die fehlende gesetzliche Anerkennung zu geben. Ich glaube, daß dies im Sinne dieser Zeilen entschieden zu verneinen ist und daß die Handhabung des Begriffes nach vorheriger theoretischer Klärung, zu der diese Arbeit ein Baustein sein soll, der Praxis überlassen werden sollte. — Die weiteren Aufsätze von Prof.Haberland undL. Ebermayer haben neue Gesichtspunkte nicht gebracht. Auf die Ausführungen vonHaberland gedenke ich an anderer Stelle einzugehen.

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König, F.F. Geschichte und Begriff des Kunstfehlers. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 20, 161–172 (1933). https://doi.org/10.1007/BF01753749

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