Zusammenfassung
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1.
Muskeln, deren Milchsäurebildung durch Vergiftung mit Monojodessigsäure aufgehoben ist, können nichtsdestoweniger in eine Wärmekontraktur versetzt werden.
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2.
Die Wärmekontraktur solcher Muskeln ist unter gleichen Bedingungen gegenüber derjenigen normaler Muskeln bedeutend verstärkt; denn bei ersteren ist sowohl die Längenänderung als auch die Spannungsentwicklung im allgemeinen bedeutend größer als bei letzteren. Vergiftete Muskeln verfallen noch in mächtige Wärmekontrakturen, wenn sie auf weniger als 35° erwärmt werden, Temperaturen, die bei Normalmuskeln praktisch keine Wirkung mehr haben. Die tiefste wirksame Temperatur bei vergifteten Muskeln war 26°.
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3.
Die durch Erwärmung vergifteter Muskeln hervorgerufene Kontraktur übertrifft die durch rhythmische Reizung solcher Muskeln hervorgerufene Kontraktur erheblich; daher ist sie nicht etwa eine durch Wärme herbeigeführte Monojodessigsäurekontraktur, sondern vorzugsweise eine echte Wärmekontraktur.
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4.
Aus den Versuchen folgt, daß die Wärmekontraktur nicht durch Milchsäurebildung bedingt ist.
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5.
Vorausgesetzt, daß die Monojodessigsäure nur die Milchsäurebildung aufhebt, würde unter Berücksichtigung der genannten Resultate sogar anzunehmen sein, daß die Milchsäure unter normalen Bedingungen die Wärmekontraktur nicht nur nicht verursacht, sondern hemmt. Doch sind hier vielleicht andere, noch nicht bekannte Wirkungen der Monojodessigsäure maßgebend.
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II. Mitteilung der Folge: Kontrakturen des quergestreiften Muskels bei aufgehobener Milchsäurebildung.
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Lippay, F., David, F. Die Wärmekontraktur des quergestreiften Muskels bei aufgehobener Milchsäurebildung. Pflügers Arch. 230, 70–75 (1932). https://doi.org/10.1007/BF01751968
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