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Ein Mikroabsorptionsverfahren zum Nachweis der Blutuntergruppen A1 und A2

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Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

Im Mikroabsorptionsverfahren wird eine Vereinfachung der Methodik angestrebt. Diese besteht — unter Zugrundelegung des Absorptionsprinzipes und bei Anwendung von ganz geringen Blutmengen (Milligrammen! Capillarmethode!) — in der Anwendung der qualitativen Auswertung, wobei die Sicherung vor der „Über“ absorption bzw. vor der unvollständigen Absorption durch eine besondere Einstellungsmöglichkeit der Absorptionsblutkörperchenmenge (= Absättigung des Serums mit Zusatz eines geringen Überschusses an Blutkörperchen) erreicht wird.

Durch diese Vereinfachung wird die Beseitigung des immer noch bestehenden Vorurteils der Umständlichkeit der Untergruppendifferenzierung angestrebt und ferner die Ermöglichung von Reihenuntersuchungen zur Festigung der Anschauungen über den Erbgang der Untergruppen.

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Aussprache zum Vortrag Ponsold (Blutuntergruppen): HerrSchrader-Marburg berichtet über eine briefliche Mitteilung aus Japan, wonach die dort zahlenmäßig sehr häufige Blutgruppe B gleichfalls eine Unterteilung in B1 und B2 erfahren hat (Untersuchungen von Furuhata).

HerrMayser-Stuttgart empfiehlt die durch diePonsoldsche Technik gegebene erhebliche Vereinfachung der Blutgruppenbestimmungen zu Familienuntersuchungen auf die Untergruppen von A auszunutzen.

HerrElbel-Göttingen: Bei A1- und A2-Untersuchungen am Göttinger Institut ergab die früher angewandte Methode der Titerreduktionsbestimmung mehrmals die sog. Zwischenstufen. Seit Anwendung des Ponsoldschen Verfahrens der Absorption mittels Blutkörperchenüberschuß wurden keine Zwischenstufen mehr festgestellt.

HerrHolzer-Innsbruck betont, daß die Methode der Untergruppenbestimmung mit absorbierten Seren nicht schwierig sei. Jedoch müssen eine genügende Anzahl Kontrollen neben guter und sorgfältiger Absorption vorgenommen werden. Zwischenstufen werden bei Erwachsenen nicht gefunden. Bei Neugeborenen und Säuglingen jedoch ist nicht selten die Eigenschaft A1 noch nicht voll entwickelt, so daß irrtümlich die Blutgruppe A2 diagnostiziert werden könnte.

HerrMeixner-Innsbruck macht geltend, daß für die Untergruppenbestimmungen, die seit Jahren an seinem Institut ausgeführt werden, serologische Übung und entsprechende technische Einrichtung unbedingt erforderlich sind.

HerrBuhtz-Jena berichtet über 2 Fehlbestimmungen von Blutgruppen bei Heeresangehörigen.

HerrPanning-Berlin führt im Anschluß hieran aus, daß laut Mitteilung eines Wehrkreishygienikers die umfangreichen Reihenuntersuchungen von Heeresangehörigen in erster Linie auf die Blutkörpercheneigenschaften abgestellt sind. Eine geringe Anzahl von Fehlbestimmungen muß in Kauf genommen werden. Eine ersatzweise Verwendung dieser Untersuchungen in Vaterschaftsprozessen wird aber nie in Betracht gezogen.

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Ponsold, A. Ein Mikroabsorptionsverfahren zum Nachweis der Blutuntergruppen A1 und A2 . Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 28, 248–256 (1937). https://doi.org/10.1007/BF01750493

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