Skip to main content
Log in

Kriminaltechnische Aufklärung von Verkehrsunfällen

  • Published:
Deutsche Zeitschrift für die gesamte gerichtliche Medizin Aims and scope Submit manuscript

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this article

Price excludes VAT (USA)
Tax calculation will be finalised during checkout.

Instant access to the full article PDF.

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Additional information

Aussprache zu den Referaten Buhtz und Hellmann: HerrWalcher-Halle a. d. S. schildert Serienbrüche der Dornfortsätze, die bei der äußeren Besichtigung der Erfassung entgehen können und erst durch Einschnitt klargelegt werden, ferner auch Ringbrüche der Schädelbasis. Diese Verletzungen entstehen bei Verkehrsunfällen durch Anfahren von hinten mit Schleuderung des Körpers in der Längsachse gegen den Oberteil des Wagens. Weiter wird betont, daß eine Ablederung (Décollement) nicht sicher beweisend für Überfahrung durch die Räder ist. Vor der Ausdeutung: von Sektionsprotokollen durch technische Sachverständige wird gewarnt.

HerrKoopmann-Hamburg: Die Zahl der Verkehrsunfälle in Hamburg weist in der Zeit von 1929–1935 trotz enormen Anwachsens des Verkehrs keine wesentlichen Schwankungen auf. 1929. 5278 Verletzte, 133 Getötete. 1935, 5265, 121.

Die Zahl der im Gerichtlich-Medizinischen Institut (Anatomie des Hafenkrankenhauses) aufgenommenen getöteten Verkehrsopfer hat sich von 1929 bis 1935 von 36,8% auf 53,7% erhöht. Gerichtliche Obduktionen im Anschluß an Verkehrsunfälle nahmen im gleichen Zeitraum von 6,7% auf 12,4% zu. Dabei war das männliche Geschlecht mit 70–78% weit höher vertreten als das weibliche mit 22–30%.

HerrJungmichel-Heidelberg gibt einen kasuistischen Beitrag: Tödliche Überfahrung eines 60 jährigen Mannes, der beim Heraustreten aus einer Toreinfahrt trotz Warnung von einem von links kommenden Lastwagen erfaßt wurde. Die Erklärung für die Nichtbeachtung der Gefahrsituation fand sich darin, daß der Überfahrene links ein Glasauge trug, an doppelseitiger Schwerhörigkeit litt und außerdem starke Erhöhung des Blutalkoholgehaltes aufwies. (Ausführliche Mitteilung im Arch. Kriminol.100.)

HerrSchneider-Wien hebt hervor, daß bei tödlichen Verkehrsunfällen gerichtliche Leichenöffnungen auch deshalb unerläßlich sind, weil bei späteren. Rentenansprüchen der Hinterbliebenen die Zivilgerichte häufig an den ärztlichen Sachverständigen die Frage stellen, ob etwa eine Verminderung der mittleren Lebenserwartung bei dem Getöteten vorlag (infolge des sonstigen Körperzustandes). Dies läßt sich nur auf Grund eines sorgfältigen Leichenöffnungsbefundes beantworten.

Rights and permissions

Reprints and permissions

About this article

Cite this article

Hellmann Kriminaltechnische Aufklärung von Verkehrsunfällen. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 28, 22–30 (1937). https://doi.org/10.1007/BF01750467

Download citation

  • Issue Date:

  • DOI: https://doi.org/10.1007/BF01750467

Navigation