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Über die Notwendigkeit der Einführung von Verwaltungssektionen und deren Durchführbarkeit

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Aussprache zum Referat Merkel: HerrBuhtz-Jena berichtet über die Thüringer Bestimmungen seit 1922 sowie die Beteiligung des Gerichtlich-Medizinischen Institutes an der Durchführung der Verwaltungssektionen seit 1935.

HerrBerblinger-Jena, weist an Hand der Statistik des Pathologischen Institutes darauf hin, daß unter den Verwaltungssektionen die durch äußere Gewalteinwirkung hervorgerufenen Todesfälle zahlenmäßig zurücktreten.

HerrStaemmler-Breslau betont die Notwendigkeit von Einbeziehung aller derjenigen Todesfälle unter die Verwaltungssektionen, die Menschen in einer dem Staat oder sonstigen Behörde unterstellten Anstalt betreffen (Wehrmacht, Arbeitsdienst, Landjahr, Lager irgendeiner Organisation, Kinderheime, Versorgungs- und Verwahrungsanstalten, Gefängnisse, Zuchthäuser u. a.). Eine restlose Klärung aller Todesfälle in solchen öffentlichen Einrichtungen ist schon aus dem Grunde geboten, damit Gerüchten über unsachgemäße Pflege, Überanstrengung o. Ä. mit klaren Unterlagen entgegengetreten werden kann.

HerrKoopmann-Hamburg berichtet an Hand von 7 Tabellen über die Hamburger Verhältnisse. Unter den dorteingeführten Verwaltungssektionen, die im Gerichtlich-Medizinischen Universitätsinstitut (Anatomie des Hafenkrankenhauses) vorgenommen werden (jährlich rund 500), finden sich durchschnittlich mehr Todesfälle durch äußere Gewalt als solche aus natürlicher Ursache.

HerrKenyeres-Budapest erläutert die ungarischen Verhältnisse, wo durch Gesetz vom Jahre 1876 Verwaltungssektionen bei Leichen unbekannter Personen, bei Verdacht einer ansteckenden Krankheit und bei allgemein öffentlichem Interesse eingeführt wurden; unter dem letztgenannten Gesichtspunkt läßt sich die Leichenöffnung fast sämtlicher Selbstmörder sichern. Jährlich werden im Budapester Gerichtlich-Medizinischen Institut etwa 1500 Leichenöffnungen vorgenommen.

HerrMeixner-Innsbruck: In Österreich werden in den Universitätsstädten die Verwaltungssektionen durch die gerichtlich-medizinischen Institute ausgeführt (polizeiliche Leichenöffnungen). Zu einem gerichtlichen Verfahren kommt es dabei nur in einem geringen Bruchteil.

HerrMarx-Prag schildert die Verhältnisse in der tschecho-slowakischen Republik. Bezüglich der Verwaltungssektionen gelten noch die alten österreichischen Bestimmungen. Durch Gesetz aus dem Jahre 1921 wurde angeordnet, daß bei Selbstmord sowie in allen gewaltsamen Todesfällen, wo die Leiche feuerbestattet werden soll, eine sanitätspolizeiliche Sektion durchgeführt werden muß.

Herrv. Neureiter-Riga: Bei plötzlichen Todesfällen ohne vorhergehende ärztliche Behandlung sowie bei allen Arten gewaltsamen Todes wird eine Leichenöffnung teils von der Polizei, teils (bei Verdacht fremden Verschuldens) vom Gericht angeordnet; auf 2 polizeiliche Obduktionen kommt 1 gerichtliche. Diese Sektionen (rund 500 im Jahre) werden im Gerichtlich-Medizinischen Institut zu Riga ausgeführt. Für den Transport der Leiche in das Institut hat die Polizeiverwaltung zu sorgen.

HerrWalcher-Halle a. d. S. weist auf die Tatsache hin, daß unter den 200 „Polizeileichen“ des Gerichtlich-Medizinischen Institutes zu Halle im Jahre 1935 allein 40 „plötzliche Todesfälle“ waren. (Nach der Reichsstatistik jährlich nur 300 im ganzen Reich.)

HerrSchütt-Berlin: Das Reichsgesundheitsamt hat größtes Interesse an einer Verbesserung und wissenschaftlichen Untermauerung der Todesursachenstatistik, so insbesondere an der Aufklärung angeblicher Impfschädigungen sowie von Todesfällen in Anschluß an Unfruchtbarmachungen. Es wurde deshalb bereits ein Bericht an das Reichs- und Preußische Ministerium des Innern über die Notwendigkeit der Verwaltungssektionen in Arbeit genommen.

HerrMerkel-München betont in seinem Schlußwort, daß der Anteil von Todesfällen durch äußere Gewalt bei den Verwaltungssektionen regionär verschieden sein wird, wie aus der Aussprache deutlich hervorging. Die Anregungen von HerrnStaemmler über die Ausdehnung der Verwaltungssektionen auf bestimmte staatliche Einrichtungen werden lebhaft begrüßt.

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Merkel Über die Notwendigkeit der Einführung von Verwaltungssektionen und deren Durchführbarkeit. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 28, 1–22 (1937). https://doi.org/10.1007/BF01750466

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