Zusammenfassung
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1.
Bei Leichen, welche nach dem Tode in Flüssigkeit gelangt sind, können nach dem Ergebnis der angestellten Versuche bereits nach wenigen Minuten Flüssigkeitsbestandteile in die Luftröhre, in den Bronchialstamm, in die gröberen bis mittleren Bronchialverzweigungen, in die Speiseröhre und sogar gelegentlich in den Magen eindringen. Erheblicher Gasgehalt des Magens scheint das Eindringen der Flüssigkeitsbestandteile zu erleichtern.
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2.
Bei totgeborenen Kindern drang in der von uns zu den Versuchen angesetzten Zeit von 1–30 Minuten Flüssigkeit nur dann in die Luftund Speisewege ein, wenn durch vorher angestellte Wiederbelebungsversuche der Magen, die Luftröhre und zum Teil die Lungen mit Luft gefüllt worden waren.
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3.
In Übereinstimmung mit den Angaben der früheren Literatur wurden bei tot in die Flüssigkeit gelangten Leichen im Darm und in der Peripherie der Lungen niemals Flüssigkeitsbestandteile festgestellt, auch nicht durch chemische und spektrographische Untersuchung nach vorherigem Einlegen der Leichen in eine Mennigeaufschwemmung.
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Mueller, B. Nach welcher Zeit dringen Flüssigkeitsbestandteile in die Luft- und Speisewege von nach dem Tode ins Wasser gelangten Leichen ein?. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 19, 488–495 (1932). https://doi.org/10.1007/BF01750226
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