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Durch die Kenntnis der in der Literatur beschriebenen Spättodesfälle nach Erhängungsversuchen, ferner durch die ziemliche Übereinstimmung der von Dr.Hannemann mitgeteilten Beobachtungen mit den schon berichteten, läßt sich der Fall J. K. dahin aufklären, daß der Spättod des Mädchens mit der durch unglückselige Umstände zustande gekommenen Selbsterhängung in ursächlichem Zusammenhange steht und durch eine irreparable Funktionsstörung des Zentralnervensystems erfolgte, die zweifellos in der temporären Störung der Blutzufuhr ihren Grund hatte.
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Zeitler, G. Ein Beitrag zur Kenntnis der Spättodesfälle nach Erhängen. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 12, 380–391 (1928). https://doi.org/10.1007/BF01749654
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