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Zusammenfassung

Wir kommen nach den vorausgegangenen Darlegungen zu folgendem Resultat:

  1. A.

    Im klinischen Teil:

    1. 1.

      Eine Ohrfeige auf das linke Ohr hat über den Weg einer akuten Mittelohreiterung zu linksseitigem Schläfenlappenabsceß geführt.

    2. 2.

      Ein derartiger Fall scheint in der Literatur bisher noch nicht beschrieben worden zu sein.

    3. 3.

      Als einzig bleibende Schädigung ist nach Ausheilung des Hirnabscesses eine hochgradige linksseitige Schwerhörigkeit zurückgeblieben.

  2. B.

    Im gerichtlich-medizinischen Teil:

  3. 1.

    Die durch die Ohrfeige gesetzte Verletzung mit den daraus sich ergebenden Folgen, nämlich der hochgradigen einseitigen Schwerhörigkeit, kann nach den Bestimmungen des RStGB. nur als eine leichte Verletzung qualifiziert werden.

    1. 1.

      Diese ungleiche Bewertung des Gehörs im RStGB. gegenüber dem Auge ist vom ärztlichen Standpunkte nicht unangreifbar.

    2. 3.

      Es sollte eine Änderung des § 224 des RStGB. dahin vorgenommen werden, daß auch einseitige starke Beeinträchtigung des Gehörs, vielleicht Flüstersprache auf nur noch 10 cm (was praktisch gleich Verlust des Gehörs auf einem Ohre ist), dem Verlust des Sehvermögens auf einem Auge gleichgestellt wird.

    3. 4.

      Bei Begutachtung von Trommelfellzerreißung — im allgemeinen klinisch und gerichtlich-medizinisch eine leichte Verletzung — soll der, Arzt auch dem Drängen des Richters nicht nachgeben und das endgültige Gutachten erst erstatten, wenn heilärztlich die Verletzung zum Abschluß gebracht ist.

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Literaturverzeichnis

  • Dittrich, Handbuch der ärztlichen Sachverständigentätigkeit, III.

  • Hauser, Wilh., Der § 224 des deutsch. RStr.G.B. vom gerichtsärztlichen Standpunkt. Vierteljahresschr. f. gerichtl. Med. N. F.38, 39 und Suppl.

  • Heimann, Th., Ein Fall von akutem otitischen Schläfenlappenabsceß. Arch. f. Ohren-, Nasen- u. Kehlkopfheilk. Bd.66, 67.

  • Hüttig, Verletzungen des Ohres vom gerichtsärztlichen Standpunkt. Vierteljahresschr. f. gerichtl. Med. III. F5, 6 und Suppl.

  • Körner, Die otitischen Erkrankungen des Hirns, der Hirnhäute und der Blutleiter.

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Buckreuss, G. Ein Fall von Hirnabsceß nach Ohrfeige. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 7, 149–156 (1926). https://doi.org/10.1007/BF01749111

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