Zusammenfassung
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1.
Es ist der Nachweis von spezifischen Antikörpern in vitro bei Fisch- und Hefe-Idiosynkrasie erbracht.
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2.
Voraussetzung für das Gelingen der Serumreaktion ist ein stark positiver Ausfall der Cutan-Sofortreaktion mit dem betreffenden Allergen und der positive PrausnitzKüstnersche Übertragungsversuch.
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3.
Die Schwierigkeiten des Gelingens der Komplementbindungsreaktion scheinen weniger an dem geringen Gehalt der allergischen Seren an Antikörpern als vielmehr an der Unvollkommenheit der verwendeten Antigene zu liegen. So brachte das Arbeiten mit Syndetikon (Fischleim) unspezifische Hemmungen, Arbeiten mit frischem Fischextrakt hingegen ein eindeutiges Resultat. Der weitere Nachweis komplementbindender Stoffe in Allergikerseren dürfte eng verknüpft sein mit der Möglichkeit der Verbesserung der Extrakte.
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4.
Der Nachweis der Antikörper in vitro gelingt nur, wenn man anstatt des inaktiven Serums aktives verwendet. Es scheint nach unseren bisherigen Feststellungen, daß die in Frage kommenden Antikörper thermolabil sind, denn in keinem Versuche gelang es uns, die Komplementbindungen mit inaktivem Serum zu erhalten. Da die sog. Prausnitz-Küstnerschen Reagine im vorliegenden Fall ebenfalls thermolabil sind, ist in chemischer Hinsicht eine Verwandtschaft der P.K.-Reagine und der komplementbindenden Stoffe denkbar.
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5.
Die Komplementbindungsreaktion mit aktivem Serum gibt stabilere Hemmungen, wenn anstatt der stark wirksamen hämolytischen Systeme die Normalhämolysine des Menschen verwandt werden.
Literatur
Klin. Wschr.9, Nr 32, 1014.
Hecht, Dermat. Wschr.1922, 302.
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Jaffé, K. Nachweis Spezifischer Antikörper in Vitro bei Hochgradiger Fisch- und Hefeallergie. Klin Wochenschr 10, 304–306 (1931). https://doi.org/10.1007/BF01735897
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01735897