Zusammenfassung
-
1.
Es wird über Schädigungen an der Blasenschleimhaut nach kombinierter Radium- und Röntgenbehandlung von Uteruscarcinomen berichtet, wie sie unter 449 Fällen 13mal bei der Kontrollcystoskopie beobachtet werden konnten.
-
2.
An Hand von naturgetreuen Abbildungen wird auf die Unterscheidungsmerkmale dieser Blasenschädigungen gegenüber den nach der Blase zu wachsenden Uteruscarcinomen eingegangen: Fehlen des bullösen Ödems, scharfe Abgrenzung gegen die normale Schleimhaut, typischer Sitz im Fundus, himbeerartige Prominenzen und häufig Restitutio ad integrum.
-
3.
Die beste Prophylaxe ist die frühzeitige Erkennung derartiger Schäden, wie sie nur durch regelmäßige cystoskopische Kontrolle aller bestrahlten Carcinome möglich ist.
-
4.
Beim Auftreten von Blasenschädigungen hat jede weitere. Bestrahlung—insbesondere die erneute Applikation von Radium — zu unterbleiben, da sonst die Entstehung von Fisteln unvermeidlich ist.
Literatur
Benthin: Rektoskopische Bilder von Radiumbestrahlten. Verh. dtsch. Ges. Gynäk.1923; Arch. Gynäk.120, 299.
Ollow, B.: Radiumschädigungen von Harnblase und Darm. Z. Geburtsh.97, 121 (1930).
Wille, F. C.: Radiumschädigungen an Blase und Mastdarm bei Behandlung des Collumcarcinomes. Mschr. Geburtsh.1930, H. 5/6, 383.
Fall. M. P., 60 Jahre alte Patientin, die seit 1920 amenorrhoisch ist. Seit Juli 1922 spärliche, aber immer wieder von Zeit zu Zeit auftretende Blutungen. Eine
Neeff: Über die Dosierung bei Radium und bei Radium- und Röntgenbestrahlung. Strahlenther.33, 253 (1929).
Author information
Authors and Affiliations
Additional information
Mit 6 Textabbildungen.
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Schroeder, C. Harnblase und Strahlentherapie des Uteruscarcinoms. Arch. Gynak. 150, 147–158 (1932). https://doi.org/10.1007/BF01702815
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/BF01702815