Zusammenfassung
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1.
Herabdrückung oder Aufhebung der Auslösbarkeit von Rindenepilepsie geht nicht immer parallel mit einer Veränderung der Erregbarkeitsschwelle einher.
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2.
Die Unauslösbarkeit von Rindenepilepsie infolge der Verabreichung von Hypnotika ist nicht notwendig der Ausdruck einer Aufhebung der Rindenfunktion überhaupt oder proportional der Schlafwirkung, sondern zeigt sich bereits bei zur Schlafwirkung nicht ausreichender Dosis im vollständig wachen Zustand des Tieres.
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3.
Brom in relativ noch massiger Dosis als einmalige Gabe sogar als Einspritzung in die Vene, bleibt ohne Erfolg auf Erregbarkeit wie auf die Auslösbarkeit von Rindenepilepsie.
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4.
Mässige Bromgaben zeigen sich wirksam bei Verabreichung derselben durch eine Reihe von Tagen.
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Vorgelegt der Akademie der Wissenschaft. Krakau, am 8. Juni 1914. Erscheint in polnischer Sprache.
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Bikeles, G., Zbyszewski, L. Über Erregbarkeit der Grosshirnrinde und Auslösbarkeit von Rindenepilepsie unter Einfluss von Schlafmitteln wie nach Verabreichung grösserer Bromgaben. Pflüger's, Arch. 158, 235–251 (1914). https://doi.org/10.1007/BF01681136
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01681136