Zusammenfassung
Fasse ich hiernach die wesentlichen Ergebnisse meiner Versuche zusammen, so dürften dieselben folgendermaassen lauten.
1.Methylalkohol wirkt auf die Muskelfaser (sowie nebenbei bemerkt auch auf andere erregbare Gebilde wie Flimmerepithel und Nervenfaser) gemäss dem Richardson'schen Gesetz weniger schädlich als Äthylalkohol.
Die entgegengesetzte Angabe von Blumenthal dürfte, da es sich hierbei nicht um chronische Wirkungen gehandelt hat, die mit Zersetzungen des Methylalkohols einhergehen können, auf Verunreinigungen des Methylalkohols beruhen. 2.Nimmt man als Maassstab eine Zeit von etwa 15 Minuten, innerhalb welcher beide Alkohole einen Muskel unerregbar machen, so braucht man für den Methylalkohol etwa die doppelte chemische Menge als für den Äthylalkohol. Er ist also hiernach halb so giftig wie der Äthylalkohol. 3.Beide Alkohole wirken in mässigen Mengen erst erregend bzw. die Erregbarkeit steigernd, dann dieselbe herabsetzend, schädigend. Sehr kleine Gaben von Alkohol schädigen den Muskel nachweisbar gar nicht oder so gut wie gar nicht, erhöhen im Gegenteil auf sehr lange Zeit hinaus seine Leistungsfähigkeit und setzen sie erst sehr spät etwas herab. Starke Gaben von Alkohol setzen die Erregbarkeit entweder sofort oder nach kurzdauernder Erhöhung in wenig Minuten herab. 4.Ganz gleichartige Wirkungen lassen sich auch beobachten sowohl für Methyl- wie für Äthylalkohol, wenn man die Muskeln nicht in alkoholische Lösungen hineinlegt, sondern den Alkohol dem ganzen Tiere einverleibt, so wie es Scheffer getan hat. Dies gilt auch für curarisierte Tiere; nur muss man die Alkoholgaben etwas grösser nehmen, als dies Scheffer getan hat. Auch bei diesen Versuchen erweist sich der Äthylalkohol giftiger als der Methylalkohol.
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Es ist mir eine angenehme Pflicht, Herrn Prof. P. v. Grützner für die gütige Leitung bei der Ausführung und Abfassung meiner Arbeit meinen aufrichtigsten Dank auszusprechen.
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Verzár, F. Über die Wirkung von Methyl- und Äthylalkohol auf die Muskelfaser. Pflüger, Arch. 128, 398–420 (1909). https://doi.org/10.1007/BF01677799
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01677799