Zusammenfassung
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1.
Es konnte bestätigt werden, daß das Treiben des Honigs eine langsam verlaufende, schwache alkoholische Gärung ist. Die beim Treiben von Honig entstehende Kohlensäure, die zum Teil entweicht, zum Teil im Honig verbleibt, wurde bestimmt und daraus der Anteil des vergorenen Zuckers berechnet. Dieser betrug nur einen Bruchteil eines Prozents der im Honig vorhandenen Zuckermenge.
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2.
Für die Bestimmung der im Honig verbleibenden Kohlensäure wurde ein Verfahren ausgearbeitet, das darauf beruht, daß aus der Volumenzunahme des Honigs bei Verminderung des Druckes der Kohlensäuregehalt berechnet wird.
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3.
Eine Zunahme des Gehalts an freier Säure und an flüchtigen Säuren, mit Ausnahme von Kohlensäure, wurde in Honigen, die treiben und in solchen, die getrieben haben, nicht festgestellt. Hieraus ist zu schließen, daß beim Treiben des Honigs Essigsäure- und Milchsäuregärung nicht auftreten.
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4.
Es wurde festgestellt, daß eine Schwächung der diastatischen Fermentwirkung beim Treiben des Honigs nicht stattfindet.
Literatur
Reichsgesetzbl. I S. 101.
Diese Zeitschrift 1910,20, 272.
Scient. Agriculture 1928,9, 144.
Journ. of Agricultural Research 1931,43, 121.
Scient. Agriculture 1931,11, 351.
Verlag von Julius Springer, Berlin 1912.
Bekanntmachung des Reichsministers des Innern über den Vollzug des Weingesetzes. Vom 9. Dezember 1920 (Zentralbl. f. d. Deutsche Reich S. 1601).
Diese Zeitschrift 1914,28, 286.— Fiehe, Diese Zeitschrift 1928,55, 162.
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Wochenschr. f. Brauerei 1930,47, 471.
Additional information
Mitteilung aus dem Chemischen Laboratorium des Reichsgesundheitsamts.
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Borries, G. Untersuchungen über die Vorgänge beim Treiben des Honigs. Zeitschr. f. Untersuchung der Lebensmittel 67, 65–75 (1934). https://doi.org/10.1007/BF01664128
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