Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Versuche, die mit frischem gehackten Fleisch angestellt wurden, sollten die Möglichkeit geben, an einem einheitlichen Material die Wirkungsweise des Konservierungsmittels beobachten zu können.
Der Einfluß des Konservierungsmittels auf die Haltbarkeit des Fleisches war nach den vorstehenden Untersuchungen folgender: Nach 48 Stunden war das bei Zimmertemperatur aufbewahrte nichtkonservierte gehackte Fleisch auf Grund der Sinnenprüfung wegen des Geruches, des Geschmackes und des unscheinbaren Aussehens nicht einwandfrei.
Die konservierte Probe war bis 96 Stunden wegen der äußeren Merkmale nicht zu beanstanden. In bakteriologischer Beziehung bewirkte das Konservierungsmittel eine Wachstumshemmung aller Keimarten, ohne daß bestimmte Arten ganz ausgeschaltet wurden. Bei der nichtkonservierten, bei Eisschranktemperatur aufbewahrten Probe würde nach 72 Stunden die Ware auf Grund der äußeren Beschaffenheit zu beanstanden gewesen sein, bei der konservierten erst nach 120 Stunden.
In bakteriologischer Beziehung liegen die Verhältnisse ganz ähnlich, wie bei den bei Zimmertemperatur autbewahrten Proben. Der Zusatz des Konservierungsmittels bewirkte keine Rötung des Fleisches, er bewirkte aber, daß die Farbe des frischen Fleisches weniger rasch in Verfärbung überging.
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Endres, G. III. Ergebnisse der im Öffentlichen chemischen und bakteriologischen Laboratorium Dr. Schmiedel & Gunzert vorgenommenen Untersuchungen. Zeitschr. f. Untersuchung der Lebensmittel 58, 577–584 (1929). https://doi.org/10.1007/BF01663375
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01663375