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Über den Nachweis von Sorbit in Obsterzeugnissen

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Zeitschrift für Untersuchung der Lebensmittel Aims and scope Submit manuscript

Zusammenfassung

  1. 1.

    Die Prüfung von Früchten auf Sorbit ergab, daß in Äpfeln, Birnen, Quitten, Kirschen, Mirabellen, Reineclauden, Pflaumen, Pfirsichen, Aprikosen, Rosinen, Korinthen, Sultaninen und getrockneten Datteln Sorbit enthalten war, während sich Weintrauben (auch südländische), Himbeeren, Johannisbeeren, Heidelbeeren, Preißelbeeren, Stachelbeeren, Erdbeeren, Apfelsinen, Mandarinen, Citronen, Bananen, Ananas, Feigen (frische und getrocknete) und Hagebutten als sorbitfrei erwiesen.

  2. 2.

    Die in der Verordnung über Obsterzeugnisse aufgeführten Obstkonfitüren, Marmeladen, Pflaumenmus, Obstsäfte, Obstsirupe, Obstgelee und Obstkraut wurden auf ihren Gehalt an Sorbit geprüft. Die Untersuchungsergebnisse zeigten, daß der Sorbitgehalt von aus derselben Fruchtart hergestellten Obsterzeugnissen außerordentlich verschieden sein kann. Er hing wesentlich von dem Reifezustand der verarbeiteten Früchte ab. In gemischten Obsterzeugnissen ließen sich noch sehr kleine sorbithaltige Anteile nachweiseu. Die geringste Menge, in der Sorbit noch gut nachweisbar war, betrug bei Proben von Apfelsaft und Pfirsichsaft etwa je 2 g, von Birnensaft und Pflaumensaft etwa je 0,5 g und von Kirschsaft etwa 0,2 g.

  3. 3.

    Für die Prüfung der Obsterzeugnisse auf Sorbit war es vorteilhaft, nicht zu große Mengen der Untersuchung zu unterwerfen, da die Prüfung kleiner Mengen in der Regel zu besseren Ausbeuten an Benzalsorbit führte. Bei der Wahl der zu prüfenden Menge eines Obsterzeugnisses mußte auf dessen Zuckergehalt Rücksicht genommen werden.

  4. 4.

    Auf folgende Punkte war während der Prüfung der Obsterzeugnisse auf Sorbit besonders zu achten:

  1. a)

    möglichst vollständige Beseitigung der Zuckerarten durch Gärung,

  2. b)

    Trennung von Dextrinen und Pektinstoffen, wenn sie in größeren Mengen zugegen waren, mit Hilfe von möglichst wasserfreiem Alkohol,

  3. c)

    Trennung von natürlichen Farbstoffen, die von der Kohle nicht adsorbiert wurden, durch Alkohol,

  4. d)

    Entfernung von Dulcin durch Kohle.

  5. 5.

    Die Arbeitsweise für die Untersuchung von Obsterzeugnissen wurde beschrieben.

Bei der Ausführung der Versuche wurde ich von Frl. M. Rausch auf das beste unterstützt.

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Literatur

  1. Mitteil. Lebensmittelunters. u. Hygiene 1929,20, 1.

  2. Verordnung über Obsterzeugnisse vom 15. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. I, S. 495).

  3. Aus dem Handel bezogen, mit Kirschsaft gefärbt.

  4. Dem Leiter dieser Station, Herrn Prof. Dr. Kochs, danke ich auch an dieser Stelle für die freundliche Überlassung der Proben.

  5. Diese Zeitschrift 1930,59, 99.

  6. Diese Zeitschrift 1933,66, 408.

  7. Mitteil. Lebensmittelunters. u. Hygiene 1929,20, 14.

  8. Diese Zeitschrift 1930,59, 285.

  9. Diese Zeitschrift 1931,62, 82 und 1933,66, 408.

  10. Klärschichten der Firma Seitz-Werke G.m.b.H., Kreuznach.

  11. Bei der Anwesenheit sehr kleiner Mengen Sorbit ist es vorteilhaft, nach der Zugabe der Schwefelsäure und des Benzaldehyds das Reaktionsgemisch mit einer unwägbaren Spur krystallisiertem Benzalsorbit zu impfen.

  12. Mitteil. Lebensmittelunters. u. Hygiene 1929,20, 14 oder diese Zeitschrift 1930,59, 285.

  13. Diese Zeitschrift 1931,62, 82 und 1933,66, 408.

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Chemischen Laboratorium des Reichsgesundheitsamts.

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Reif, G. Über den Nachweis von Sorbit in Obsterzeugnissen. Zeitschr. f. Untersuchung der Lebensmittel 68, 179–186 (1934). https://doi.org/10.1007/BF01663308

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