Zusammenfassung
Es wird ein Verfahren zum Nachweise von Wermutwein in weinhaltigen Getränken beschrieben. Es beruht sowohl auf der Isolierung der aromatischen Bestandteile sowie besonders auf dem Nachweis des Wermutbitterstoffs nach Beseitigung anderer pflanzlicher Bitterstoffe.
Der Gehalt an Wermutkraut kann annähernd quantitativ durch Vergleich des bitteren Geschmacks mit einer Wermutbitterstofflösung von bekanntem Gehalt festgestellt werden.
Es wird weiter eine Arbeitsweise zur Erkennung entwermutisierten Weines gegeben.
Literatur
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Noetzel, O. Über den Nachweis von Wermutwein in weinhaltigen Getränken. Zeitschr. f. Untersuchung der Lebensmittel 71, 538–546 (1936). https://doi.org/10.1007/BF01663208
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01663208