Zusammenfassung
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1.
Bei den untersuchten als gegrünt und nicht als gegrünt gekennzeichneten Spinatkonserven bewegte sich der Kupfergehalt in den meisten Fällen innerhalb der zugelassenen Höchstgrenze von 100 mg auf 1 kg Konserve. Lediglich bei 9% der Proben wurde ein — zum Teil allerdings erheblich — höherer Kupfergehalt festgestellt.
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2.
Die Kennzeichnung entsprach bei rund 35% der Untersuchungen nicht der Tatsache und erwies sich als unzuverlässig.
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3.
Auf die Forschungsergebnisse der letzten Jahre wird hingewiesen, nach denen die Kupferung einen starken Verlust an Vitamin C-Gehalt zur Folge hat.
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4.
Es wird angeregt, ein grundsätzliches Verbot der Kupfergrünung zu erlassen. Die Zulassung einer solehen Grünung erscheint nach dem Stande der Wissenschft und bei den im Handel beobachteten Unzuträglichkeiten nicht mehr vertretbar.
Literatur
Gerlach, Dtsch. Leb.mitt.-Rdsch.1939, Nr 16, 180.
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Verlag Georg Thieme 1938. S. 383.
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Vollhase, E. Die Kennzeichnung der Grünung bei Gemüsekonserven. Zeitschr. f. Untersuchung der Lebensmittel 79, 153–157 (1940). https://doi.org/10.1007/BF01662424
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01662424