Zusammenfassung
Es gibt zweifellos bei sonst ganz Gesunden eine konstitutionelle Schwäche der S.R. bis zu deren Unauslösbarkeit. Als Ursache kommen einerseits angeborene Hypooder Dysplasien des Reflexbogens oder deren funktionelle Minderwertigkeit, andererseits vagosympathische Einflüsse, insbesondere sympathiko-hypotonisierende, in Betracht. Die Fälle von konstitutioneller Hypo- und Areflexie zeigen denselben Parallelismus der S.R., den ich bei der vergleichenden Prüfung Nervengesunder mit normalen und lebhaften S.R. fand: nämlich ein gleichmäßiges und symmetrisches Verhalten aller S.R. vom Unterkieferreflex bis zum Achillessehnenreflex, in unseren Fällen also eine gleichmäßige Verminderung bzw. Unauslösbarkeit aller dieser S.R.
Wo Asymmetrien des Reflexverlustes oder Erhaltenbleiben auch nur des Unterkieferreflexes bei sonst unauslösbar gewordenen S.R. vorliegen, ist mit großer Wahrscheinlichkeit keine konstitutionelle, sondern eine erworbene, grob krankhafte Veränderung der S. R. anzunehmen.
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Curschmann, H. Über konstitutionelle Hypo- und Areflexie. Deutsche Zeitschrift f. Nervenheilkunde 83, 51–62 (1924). https://doi.org/10.1007/BF01653195
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01653195