Zusammenfassung
Es werden zwei neue Fälle von Spätkomplikationen nach Radikaloperation beschrieben; bei dem einen handelt es sich um ein Cholesteatomrezidiv mit episinuösem Absceß; bei dem anderen handelt es sich um eine chronische destruierende Labyrinthitis mit Hirnabsceß im Brachium conjunctivum.
Der 1. Fall ging nach Nachoperation in Heilung aus, der 2. Fall endete tödlich.
Die Gesamtzahl der Spätkomplikationen nach Radikaloperation beträgt zur Zeit 22. Diese Fälle lehren uns, daß solche Komplikationen überhaupt vorkommen.
Falls daher bei einem früher radikaloperierten Patienten, besonders, wenn die Operationshöhle nicht trocken befunden wird und wenn das andere Ohr gesund ist, klinische Zeichen auftreten, die an einen intrakraniellen Prozeß denken lassen, dann ist in erster Linie die Radikaloperationshöhle als Ausgangsherd der Erscheinungen in Betracht zu ziehen. Ein operativer Eingriff wird zweifellos in manchen Fällen die Spätkomplikation aufdecken, die dann wie eine primäre otogene Komplikation zu behandeln ist. Die Heilungsaussichten gleichen dabei denen der primären Komplikationen.
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Tobeck, A. Über Spätkomplikationen nach Radikaloperationen. Archiv f. Ohren-, Nasen- u. Kehlkopfheilkunde 141, 236–244 (1936). https://doi.org/10.1007/BF01612584
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