Zusammenfassung
Wenn man von dem bekanntenPlanckschen Strahlungsgesetz in seiner Integralform einen Faktorσ/π T 4, der demStefan-Boltzmannschen Gesetz entspricht, abspaltet, bleibt eine FunktionB (v) übrig, die eine reine Zahl ist und nur von einer Variablenv=λ · T/c2 abhängig ist. Es wird gezeigt, daß sichB (v) zu einer ausführlicheren Tabellierung eignet und daß man im Besitze vonB (v) andere im Anschluß an dasPlancksche Strahlungsgesetz auftretende Integrale relativ leicht und übersichtlich auswerten kann.
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Czerny, M. Zur Integration des Planckschen Strahlungsgesetzes. Z. Physik 139, 302–308 (1954). https://doi.org/10.1007/BF01375189
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01375189