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Zusammenfassung

  1. 1.

    Nachdem die Technik der kosmetischen Bearbeitung von Haaren (Einführung der sog. Kaltwelle und Aufkommen von anorganischen Oxydationshaarfärbemitteln) sich in den letzten Jahren geändert hat, untersuchten wir die Möglichkeit, wieweit man an aufgefundenen Haaren vorangegangene kosmetische Prozeduren nachweisen kann. Wir dehnten unsere Untersuchungen auch auf den Nachweis einer vorangegangenen Haarbleichung aus.

  2. 2.

    Weder für den Nachweis der landläufigen elektrischen Heißwellung, noch für die sog. Kaltwelle haben wir eine exakte mikroskopische oder chemische Nachweismethode ermitteln können. Die Unterschiede in der Reißfestigkeit und Dehnbarkeit waren so gering, daß sichere diagnostische Schlüsse nicht verantwortet werden können.

  3. 3.

    Künstlich mit H2O2 oder ähnlichen Mittelngebleichte Haare ergaben in ihrer ganzen Länge einepositive Diazoreaktion (Rotfärbung). Die Diazoreaktion ist aber auch örtlich begrenzt positiv an Haarstellen, diemechanisch beschädigt wurden (Quetschen, starkes Kämmen usw.). Die Aufstellung dieser Reaktion kommt praktisch in Frage, wenn es gilt, festzustellen, ob am Tatort vorgefundene Haare von einem oder einer Verdächtigen herrühren. Verschiedener Ausfall der Reaktion kann zum Ausschluß des oder der Verdächtigten als Täter führen. Positiver Ausfall der Reaktion am Tatorthaar und an den Haaren des Verdächtigten ergibt wenigstens einen gewissen, mit großer Vorsicht zu wertenden belastenden Hinweis, insbesondere dann, wenn andere Personen, die ihre Haare künstlich bleichen ließen, praktisch nicht in Frage kommen.

  4. 4.

    Die sicherste Nachweismöglichkeit einer vorangegangenen Haarfärbung ergibt sich aus der Untersuchung desQuerschnittes, doch ist bei der Beurteilung der mikroskopischen Bilder eine gewisse Erfahrung notwendig. Das Vorhandensein eines scharf konturierten feinpigmentierten dunklen Außensaumes beweist vorangegangene Färbung. Bei der Auswertung eines negativen Befundes muß man etwas vorsichtig sein (s. S. 557).

  5. 5.

    Es wird eine auf Reduktion der Oxydationsfärbemittel beruhende Reaktion angegeben, deren positiver Ausfall das Vorliegen gefärbter Haare beweist, während der negative Ausfall keine eindeutigen Schlüsse zuläßt. Die Reaktion wird aber nur zur Überprüfung und zur Diskussion empfohlen. Nach unseren Ergebnissen ist sie praktisch nur brauchbar, wenn man Büschel von etwa 40 Haaren zur Verfügung hat. Dies wird nur sehr selten der Fall sein.

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Mueller, B., Barth, H. Nachweis kosmetischer Haarveränderungen. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 40, 553–560 (1951). https://doi.org/10.1007/BF01347084

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