Zusammenfassung
Es wird die Eignung von Glasgittern verschiedenster Herstellungsart für die Röntgenspektroskopie im Gebiete von 0,7 bis 2,3 Å untersucht und gefunden, daß nur von den groben Gittern mit 142 Strich pro Millimeter überhaupt Spektren zu erhalten sind, und auch diese nur bei der benutzten Chromstrahlung von 2,3 Å. Die 1000 Strich-Gitter auf Glas und ebenso auf Gelatine (Abklatschgitter) ergaben weder mit Chrom- noch mit Molybdänstrahlung nachweisbare Spuren von Spektren. Als Erklärung wird die tiefe Durchstrahlung der geritzten Schicht bei den feinsten Gittern und den härteren Röntgenstrahlen herangezogen, die eine gleichmäßig starke Streuung erzeugt, so daß eine Modifikation dieser Streuung durch die Oberflächenbeschaffenheit des Glases quantitativ zurücktritt. Zum Vorgange der Reflexion der Röntgenstrahlen an geritzten (Gitter) und ungeritzten Glasoberflächen werden einige Nebenerscheinungen beobachtet. Das Spektrum der verwendeten Chromstrahlung war inhomogen, so daß schon aus diesem Grunde ein scharfer Grenzwinkel der Totalreflexion nicht beobachtet werden konnte.
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Den verschiedenen Herstellern bzw. Eigentümern der geliehenen Glasgitter, darunter der Notgemeinschaft der Deutschen Wissenschaft, ferner dem Kuratorium des Radiologischen Instituts, Herrn Prof. Schneiderhöhn und der Firma Koch und Sterzel in Dresden sprechen wir für die wertvolle Unterstützung der Arbeiten unseren besten Dank aus.
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Seemann, H., Schotzky, K.F. Über die Brauchbarkeit optischer Strichgitter für Röntgenspektralanalyse im Gebiet von 1 bis 2 Ångström. Z. Physik 55, 252–272 (1929). https://doi.org/10.1007/BF01342417
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01342417