Zusammenfassung
Im Hinblick auf das zu erwartende Verbot der bisher zur Konservierung von Speisegarnelen benutzten Borsäure wurden Koch- und Konservierungsversuche mit unbedenklichen Konservierungsmitteln durchgeführt, deren Ergebnisse erkennen lassen, daß im Gegensatz zur Wirkungsweise der Borsäure die untersuchten unbedenklichen Konservierungsmittel nur dann eine ausreichende Wirkung entfalten, wenn sie den Garnelen unmittelbar nach der Kochung zugesetzt werden, wie es nach den z.Z. gültigen Bestimmungen nur bei einer Landkochung geschehen kann.
Es wurden deshalb Transportversuche mit lebenden Garnelen angeschlossen, die zeigten, daß die in den kühleren Frühjahrs- und Herbstmonaten gefangenen Garnelen einen 8stündigen Transport ohne besondere Vorkehrungen an Bord der Fangfahrzeuge praktisch verlustfrei lebend überstehen, daß dagegen die in den Sommermonaten aus wärmerem Wasser gefangenen Garnelen schon so ermattet an Bord kommen, daß sie auch beim Transport in einem Kühlbehälter bei 5° C nicht mit Sicherheit zu 100% bis zur Anlandung am Leben gehalten werden können.
Weitere Maßnahmen zur borsäurefreien Konservierung und zur Lebenderhaltung der Garnelen während des Transports, die in Versuchen geprüft werden sollen, werden erörtert.
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Ludorff, W., Hennings, C. & Neb, K.E. Zur borsäurefreien Haltbarmachung von frischen Speisegarnelen und Garnelenfleisch II. Mitteilung. Z Lebensm Unters Forch 108, 330–341 (1958). https://doi.org/10.1007/BF01149693
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF01149693