Zusammenfassung
Auf Grund unserer bisherigen Ausführungen ergibt sich demnach, daß der Untersuchte seinem Körperbau nach betont männliche Merkmale aufweist, die Androgynie beschränkt sieh auf den nur angedeuteten Bartwuchs und die ungewöhnlich kleinen Füße. Für seine männliche innere Einstellung spricht seine militärische Laufbahn. Im krassen Gegensatz dazu steht die Neigung sieh als Frau zu verkleiden. Es kam nie zur Fixierung des Sexualzieles und es gelang dem Patienten nicht, aus den beiden ihm innewohnenden Strebungen eine einheitliche Trieblegierung herzustellen. Er blieb auf dem Wege zur sexuellen Differenzierung stehen und fixierte sich auf einer intermediären Stufe der Geschlechtlichkeit, d. h. es wurden Versuche mit Frauen, wahrscheinlich auch mit Männern unternommen, zurückbleibt die narzistische Haltung des Onanisten, die hier besonders betont ist.
Wir werden uns auf Grund der Anamnese, unserer Beobachtungen und der Narcoanalyse zu der Diagnose „Androgyn getönter Transvestit” entscheiden müssen.
So konnte durch die gemeinsame Untersuchung des Gerichtsmediziners und des psychotherapeutisch eingestellten Psychiaters in diesem Fall der Nachweis erbracht werden, daß es sich um einen Triebgestörten und nicht einen gewinnsüchtigen Schwindler handelt.
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Fossel, M., Teirich, H. Ein Fall von Transvestitismus. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 40, 378–384 (1951). https://doi.org/10.1007/BF00707886
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