Zusammenfassung
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1.
Die Verteilung der AB0-Blutgruppen, der A1A2-Untergruppen und der Blutkörperchenmerkmale M und N aus dem besonders sorgfältig untersuchten Material der gerichtlichen Gutachten des Verfassers der Jahre 1945–48 von 3806 meist aus Württemberg stammenden Personen wird bekanntgegeben und mit anderen ähnlich zustande gekommenen Zahlen verglichen.
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2.
23,6% der auf Vaterschaft zu begutachtenden Männer konnten als Erzeuger ausgeschlossen werden.
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3.
Die Empfehlung der Einholung von Obergutachten soll in den Fällen beibehalten werden, wo der Vaterschaftsausschluß durch das Fehlen des Blutkörperchenmerkmals N oder durch die Vererbung der A1A2-Untergruppen zustande gekommen ist.
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4.
Die Zahlen der veröffentlichten Mutter-Kinduntersuchungen reichen nun aus, um einen Vaterschaftsausschluß auch durch die A1A2-Untergruppen, als so sicher erwiesen zu begutachten, daß er den strengen Anforderungen des „offenbar unmöglich” des BGB genügt.
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5.
Die Zahlen der sog. indirekten Vaterschaftsausschlüsse sind gering. Trotzdem sollen sie in geeigneten Fällen versucht werden, was voraussetzt, daß der Sachverständige in seinem Gutachten auf diese Erweiterungsmöglichkeit hinweist.
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6.
Die statistische Berechnung ergibt, daß es zweckmäßig ist, in einzelnen Fällen auch im Blutgruppengutachten den Wahrscheinlichkeitsgrad der Vaterschaft zu erörtern.
Literatur
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Eingegangen am 17.3.50.
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Mayser, H. Neue Schlüsse aus gerichtlichen Blutuntersuchungen eines Sachverständigen in den Jahren 1945–1948. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 40, 326–334 (1951). https://doi.org/10.1007/BF00707881
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF00707881