Zusammenfassung
In vorliegender Arbeit wurden die Behandlung und die Behandlungsergebnisse bei 122 Großzehengrundgliedbrüchen aufgezeigt, welche in den Jahren 1948 und 1949 im Unfallkrankenhaus Wien behandelt wurden. Bei subtrochleären Brüchen und Brüchen im Bereich des Schaftes ohne Verschiebung und an der Basis ist eine Ruhigstellung mit Gipsverband nicht nötig. In diesen Fällen genügt die Anlegung dachziegelartig geordneter Heftpflasterstreifen.
Bei subtrochleaeren Brüchen mit einer Achsenknickung im Sinne eines dorsal offenen Winkels unter 100 besteht die Gefahr einer Vermehrung der primär geringen Verschiebung, wenn diese nicht ruhiggestellt werden. Daher wird in diesen Fällen ohne vorausgegangene Reposition ein Unterschenkelgehgipsverband ohne Einschluß der Großzehe für die Dauer von 4 Wochen angelegt.
Bei subtrochleären Brüchen, bei denen die Achsenknickung mehr als 100 beträgt, müssen diese reponiert und auf die Dauer von 4 Wochen mit einer Cellonaoder Gipshülse für die Großzehe ruhiggestellt werden. Darüber ist ein Unterschenkelgehgipsbrerband anzulegen.
Seitenverschiebungen von 2–4 mm sind bedeutungslos und bedürfen keiner Reposition und Fixation, jedoch müssen Seitenverschiebungen um 1/2 Schaftbreite sowie Verdrehungen und Subluxationen im Endgelenk eingerichtet und ruhiggestellt werden.
Bei der Behandlung der offenen Grundgliedbrüche wurde besonders auf die Gefahren hingewiesen, welche sich durch Operationen am schlecht durchbluteten Bein ergeben.
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Zrubecky, G. Brüche der Großzehe, deren Behandlung und Behandlungsergebnisse. Arch orthop Unfall-Chir 47, 597–611 (1955). https://doi.org/10.1007/BF00667309
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