Zusammenfassung
Es wird über einen Luiker berichtet, der sich offenbar im Bewußtsein der Tatsache, noch an einer nicht völlig ausgeheilten Syphilis zu leiden, zum Blutspenden meldete und in 3 Fällen auch zum Spenden verwandt wurde. Obwohl bei den noch lebenden 2 Patientinnen 5 Monate nach erfolgter Transfusion negative Seroreaktionen festgestellt wurden und daher angenommen werden muß, daß auch die Lues bei dem Spender ausgeheilt war, wird er doch als Blutspender zum damaligen Zeitpunkt für nicht geeignet erachtet, da er in noch nicht abgeschlossener antiluischer Behandlung stand.
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Jansson, H. Auszug aus einem Gutachten über die Rechtsverhältnisse eines vom medizinischen Standpunkt aus betrachtet noch nicht ausgeheilten luischen Blutspenders. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 41, 471–473 (1952). https://doi.org/10.1007/BF00666789
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF00666789