Zusammenfassung
Es wurden 2 Fälle von protrahierter Luftembolie nach Fruchtabtreibungsversuch beschrieben. Zum ersten Fall wird angenommen, daß die Luft durch eine Verletzungsstelle im Uterus in den ausgeweiteten uterinen Venenplexus eindrang und dort zunächst liegenblieb. Der massiven Luftembolie ging in diesem Fall ein Übertritt einer geringen Luftmenge in den Kreislauf voraus, der nur zu Blässe und Kollapserscheinungen führte.
Im zweiten Fall war die Luft im Ablösungsraum zwischen Ei und Gebärmutter liegengeblieben und durch eine eröffnete Placentarvene in die Vena hypogastrica gelangt. In beiden Fällen bewirkte ein negativer Druck im Venensystem durch Übergang in die Horizontallage ein Ansaugen von Luft aus dem Luftreservoir und führte so erst lange Zeit nach dem kriminellen Eingriff zur tödlichen Luftembolie.
Author information
Authors and Affiliations
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Zigeuner, R. Protrahierte Luftembolie nach kriminellem Abortus. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 41, 409–416 (1952). https://doi.org/10.1007/BF00666779
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/BF00666779