Zusammenfassung
Durch Serienschnitte an 3 Paar exhumierten Felsenbeinen, die 6 und 7 Monate bzw. sogar 6 Jahre und 7 Monate unter der Erde gelegen hatten, konnte festgestellt werden, daß trotz sehr starker Verwesungserscheinungen des äußeren knöchernen Schädels die Mittelohrräume mit Trommelfell, Gehörknöchelchenkette und Verschlußmembranen des ovalen und runden Fensters gut erhalten sind und somit eine Beurteilung krankhafter Veränderungen im Bereich der Mittelohrräume auch noch Jahre nach dem Tode gut möglich ist. Schwieriger ist die histologische Beurteilung des Innenohres exhumierter Schläfenbeine. Die feineren Gebilde im Gleichgewichtsapparat sind völlig zerstört. Abgesehen von groben Eitereinbrüchen in das Labyrinth oder Frakturen der knöchernen Labyrinthkapsel erscheint eine weitere Beurteilung krankhafter Veränderungen nur schwer möglich. Etwas günstiger sind die Verhältnisse in der Schnecke. Auch hier sind das Stützzellengerüst und die Sinneszellen weitgehend zerstört. Trotzdem ließen sich noch im Bereich des N. cochlearis und des Ganglion spirale als bemerkenswerter Befund Zellveränderungen feststellen, die als Ausdruck der schweren Arsenvergiftung angesehen werden müssen.
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Schmidt, W. Histologische Befunde an Felsenbeinen exhumierter Leichen. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 40, 440–447 (1951). https://doi.org/10.1007/BF00664810
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