Zusammenfassung
Bericht über Rh-Untergruppenbestimmungen in 63 Vaterschaftsprozessen. Ausschlüsse wurden in insgesamt 27 % gefunden: in 13,6 % bei Einmannsachen und in 34 % bei Mehrmannsachen. Erörterungen des unterschiedlichen Beweiswertes, je nachdem ob sich der Ausschluß auf das Fehlen eines Teilantigens beim Manne gründet oder auf der Annahme bestimmter Genotypen einzelner oder mehrerer Beteiligter beruht.
Author information
Authors and Affiliations
Additional information
Vortrag gelegentlich der Tagung der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin in Berlin (August 1951).
Rights and permissions
About this article
Cite this article
Manz, R. Vaterschaftsausschlüsse durch Bestimmung von Rh-Untergruppen. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 41, 57–60 (1952). https://doi.org/10.1007/BF00664484
Issue Date:
DOI: https://doi.org/10.1007/BF00664484