Zusammenfassung
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1.
Bei 82 Familien mit 380 Kindern wurde keine Ausnahme von der Viergentheorie der Vererbung der A-Untergruppen beobachtet.
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2.
Bei 1143 Mutter/Kind-Paaren mit Vererbung des A-Merkmals wurde ebenfalls keine Abweichung von der Viergentheorie nachgewiesen.
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3.
Nach den bisher üblichen Maßstäben wurde der erforderliche Umfang an Mutter/Kind-Paaren errechnet, auf Grund dessen dem Untergruppenausschluß die volle Beweiskraft der offenbaren Unmöglichkeit der Vaterschaft zuerkannt werden könnte.
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4.
Es wurde festgestellt, daß das vorliegende Material an Mutter/ Kind-Paaren diesen Anforderungen noch nicht genügt.
Literatur
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Krah, E., Dickgiesser, F. Beiträge zur Viergentheorie der Untergruppenvererbung und zur Frage des Beweiswertes des Untergruppenausschlusses. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 41, 46–53 (1952). https://doi.org/10.1007/BF00664482
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF00664482