Zusammenfassung
Wie die vorliegenden Versuchsergebnisse aufzeigen, dürfte es sich bei den postmortalen Veränderungen der Haarfarbe im wesentlichen um zwei verschiedene Vorgänge handeln, die getrennt für sich oder auch gleichzeitig ablaufen können. Einmal ist der Angriffspunkt das Haarpigment, welches durch Oxydationsvorgänge über die rote Stufe bis zur völligen Zerstörung abgebaut werden kann. Zum anderen können Nitrierungs- und anschließende Alkalisierungsvorgänge zu einer Umwandlung des Keratins, insbesondere seines Bausteines Tyrosin, und damit zu einer Farbänderung (graugelb bis fuchsigrot) führen.
Diese Reaktionsabläufe sind nicht allein an flüssige oder feuchte Medien gebunden, sondern können auch bei Einwirkung von Gasen (NO2 und NH3) auftreten.
Hervorgehoben werden darf nach den vorliegenden Untersuchungs-ergebnissen, daß nicht nur pigmentierte Haare, sondern auch graue (pigmentarme) und weiße, ja selbst Albino-Haare (pigmentlose) die fuchsigrote Farbe annehmen können.
Von der jeweiligen Redoxlage unter dem Fäulnis- und Verwesungsprozeß wird es abhängen, ob Haare einen graugelblichen oder fuchsroten Farbton annehmen. Wenn O.Schmidt nach seinen Untersuchungen mit Farbstoffindikatoren ausführt, daß die Entfärbung des Farbstoffes ein Maß für das herrschende Potential ist, so kann nach vorliegenden Untersuchungsergebnissen ergänzend gesagt werden, daß auch die Bildung neuer Farbstoffe von der jeweiligen Redoxlage abhängt.
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Vortrag gelegentlich der Tagung der Deutschen Gesellschaft für gerichtliche und soziale Medizin in Bonn (Oktober 1953).
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Krefft, S. Zur Frage der postmortalen Farbveränderungen der Haare. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 44, 231–237 (1955). https://doi.org/10.1007/BF00662659
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