Zusammenfassung
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1.
Bei der Dosierung des Röntgenlichtes handelt es sich immer um die Messung einerspezifischen Dosis, wie sie durch die Gl. (1) als ein Verhältnis Energie/Masse definiert werden kann. Ein solches Verhältnis ist es, für das man die Einheit Röntgen, abgekürzt r, benutzt.
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2.
Eine spezifische Dosis kann man nur fürdurch-strahlte Körperschichten angeben, deren Dicke klein ist gegenüber der mittleren Reichweite des benutzten Röntgenlichtes.
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3.
Man kann nur von einer spezifischen Dosis sprechen, die während der Durchstrahlung in einer Körperschicht “erreicht” wird. Man kann z. B. eine Körperschicht “bis” zur spezifischen DosisD' s=700 r “durchstrahlen”, man kann sie auch mit dieser spezifischen Dosis “behandeln”, aber man kann sie nicht “mit” dieser spezifischen Dosis “bestrahlen”: Man kann ja auch ein Gas nur “bis” zu einer gewünschten Dichte komprimieren, aber man kann es nicht “mit” dieser Dichte komprimieren.
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4.
Bei der Durchstrahlung winziger Versuchsobjekte, z. B. von Taufliegen, sind Sondermaßnahmen erforderlich. Ohne sie besagen die Angaben des Dosimeters nichts über die spezifische Dosis, mit der die Versuchsobjekte behandelt worden sind.
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5.
Die umständliche Bezeichnung spezifische Dosis ist oben im Interesse der begrifflichen Klarheit benutzt worden. Für die Praxis wäre ein kürzeres Wort notwendig, etwa Massendosis. Das Wort Dosis allein aber hat nach den Erfahrungen einiger Jahrzehnte nicht genügt, es ist allzuoft mißverstanden worden.
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Pohl, R.W. Dosierung von Röntgenlicht. Naturwissenschaften 38, 147–150 (1951). https://doi.org/10.1007/BF00589580
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DOI: https://doi.org/10.1007/BF00589580