Zusammenfassung
An111 Blutgruppengutachter in der BRD wurden Fragebogen verschickt, um deren Ansicht zur biostatistischen Auswertung serologischer Befunde zu erfahren. 84 (=75%) von diesen antworteten. 67 (=80% der Rücksender) führen Berechnungen der Vaterschaftswahrscheinlichkeit durch. Ein Teil der biostatistisch nicht tätigen Gutachter steht der Methode ebenfalls positiv gegenüber. Insgesamt befürworten 87% der Gutachter die serostatistische Auswertung. 70% geben an, daß die Gerichte an der Serostatistik interessiert sind; 50% verzeichnen eine Zunahme des Interesses. Ein nicht geringer Teil der Gutachter erhält durch Gerichte laufend Aufträge zur Erstattung biostatistischer Gutachten. Meist bestimmen die Gutachter auch ohne speziellen Auftrag die Vaterschaftswahrscheinlichkeit und teilen das Resultat im Gutachten mit. 90% der Befragten benutzen das vonEssen-Möller entwickelte Verfahren als Rechengrundlage. 70% teilen im Gutachten sowohl die Prozentzahl der Wahrscheinlichkeit, als auch das verbale Prädikat mit. Ein Viertel aller, welche sich zu den Bewertungsgrenzen äußern, benutzt für den positiven Beweis Grenzwerte zwischen 96 und 99,8%, die Hälfte hält eine Grenze von 95% für richtig und ein Viertel benutzt als Grenzwert 90 %. Einige der Gutachter halten auch schon Werte von 80 % an für forensisch brauchbar.
Literatur
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Hummel, K. Die Anwendung des biostatistischen Vaterschaftsnachweises durch die Blutgruppengutachter in der BRD. Dtsch. Z. ges. gerichtl. Med. 61, 37–40 (1967). https://doi.org/10.1007/BF00580217
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